Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

 

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Ergänzend gelten die einschlägigen Handelsbräuche und die gesetzlichen Bestimmungen nach deutschem Recht. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.

 

2. Vertragsschluss

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Zusicherungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Auch jede Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

3. Bildliche und textliche Verkaufsunterlagen

 

Unsere Musterbücher, Abbildungen, Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben, insbesondere anderen Lieferanten weder unterbreitet noch zugänglich gemacht und nicht für uns nachteilig verwendet werden. Auf unser Verlangen sind sie kostenlos zurückzusenden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Festpreise vereinbart worden sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar: Mit 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 7 Tagen, ohne Nachlass spätestens innerhalb 21 Tagen.

 

5. Lieferung, Lieferverzug, Unmöglichkeit

 

Die von uns genannten Lieferfristen sind Zirka- Angaben und als voraussichtliches Lieferdatum anzusehen, es sei denn, dass eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, genauer Maßskizzen und Details, sowie einer evtl. individuell vereinbarten Anzahlung. Der Käufer ist verpflichtet, die Übernahme einer für einen bestimmten Tage angekündigten Lieferung sicherzustellen bzw. die Durchführungen unserer Leistungen zu ermöglichen. Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzugs. Nachträgliche Änderungen der Ausführungsunterlagen des Auftrages, die vom Käufer gewünscht wurden, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Nach Ablauf von zwei Monaten kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten. Wird die Lieferung aus diesen Gründen tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich, werden wir aus dem Auftrag frei.

 

6. Abnahmeverzug

 

Die Lieferpflicht gilt als erfüllt, wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wird. Bei Annahmeverzug des Kunden lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sämtliche durch den Annahmeverzug entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegenüber dem Besteller geltend machen, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Gegenüber Nichtkaufleuten entseht ein Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Grundlagen.

 

7. Haftung, Rücktritt, Schadensersatz

 

Die Schadensersatzansprüche wegen Verzugs und Unmöglichkeit sind vorstehend geregelt. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz einschließlich des Ersatzes entgangenen Gewinns oder sonstiger mittelbarer Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren leitenden Angestellten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Falle des von uns nicht zu vertretenen Vertragsrücktritts durch den. Käufer sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vorgenannte Bestimmungen gelten gegenüber Kaufleuten. Gegenüber Nichtkaufleuten besteht Schadenersatzanspruch nach den gesetzlichen Grundlagen. §649 BGB bleibt unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenspesen (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu Scheck- oder Wechseleinlösung). Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen in Höhe unserer Rechnungsbeträge sicherheitshalber auf uns über, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfalle bedarf. Die aus dem Weiterverkauf eingehenden Beträge hat der Käufer unverzüglich bis zu Höhe unserer Forderung an uns abzuführen. Wenn der Käufer seine Verbindlichkeit uns gegenüber nicht, oder nicht pünktlich erfüllt, in zuverlässiger Weise auf die Sache einwirkt, oder wenn uns nach Abschluss Tatsachen bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere, wenn Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungen in dessen Vermögen vorgekommen sind, so haben wir nach unserer Wahl ohne Fristsetzung das Recht, entweder die Waren heraus zu verlangen, ohne dass wir dadurch unsere Ansprüche auf Befriedigung wegen der Kaufpreisforderung verlustig gehen, oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen uns gehörender Waren oder an uns abgetretener Forderungen sofort anzuzeigen.

 

9. Gewährleistung

 

Gegenüber Kaufleuten haften wir für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen nur, sofern die Mängel vom Käufer unverzüglich nach Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen schriftlich gerügt werden. Zeigen sich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Lieferung versteckte Mängel, so muss die Mängelrüge, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, gleichfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen der nach Entdeckung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Gegenüber Nichtkaufleuten haften wir für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen nur, wenn diese unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden. Für offensichtliche Mängel haften wir nur, sofern die Mängel vom Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich bei uns gerügt werden. Für sonstige Mängel haften wir nur, sofern diese unverzüglich nach Feststellung schriftlich gerügt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist der Zugang bei uns ausschlaggebend. Unsere Werbe- und Druckschriften enthalten keine rechtsverbindlichen Zusicherungen, Abweichungen gegenüber Abbildungen oder sonstigen Angaben in Werbe- oder Druckschriften, Prospekten oder Katalogen haben wir nicht zu vertreten. Ebenso haben wir Abweichungen, die im Rahmen handelsüblicher, zumutbarer Toleranzen liegen und den normalen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, nicht zu vertreten, wie insbesondere unwesentliche Abweichungen in Struktur und Farbe des Holzes, sowie Abmessungen und Ausführungen. Wir haften nicht für Gleichheit der Farbe oder des Furniers, insbesondere auch bei Nachbestellungen. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten, und berechtigen zu keiner Beanstandung. Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Käufer darf Mängel nur mit unserer Zustimmung beseitigen. Für Kaufleute: Im Falle des Vorliegens von Mängeln bzw. beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl nur verpflichtet, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern oder einen Preisnachlass zu gewähren, wobei andere Rechte des Käufers ausgeschlossen sind. Für Nichtkaufleute: Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wir sind berechtigt, statt Nachbesserung Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist Blaubeuren. Gerichtsstand für alle Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, sowie für diejenigen Verträge mit Geschäftspartnern, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Lieferanten. Die vorgenannten Gerichte sind ferner zuständig, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Firma Wolfgang Luz (Möbel für die Gastronomie) Blaubeuren steht das Wahlrecht zwischen dem jeweiligen Amts- und Landgericht unabhängig von der Höhe des Streitwerts zu, soweit die gesetzlich vereinbart ist.

 

11. Rechtsgültigkeit

 

Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht berührt; eine nichtige Bestimmung ist möglichst durch eine, deren wirtschaftlichen Zweck entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen.

 

 

 

 

 

Luz Möbel Blaubeuren

 

Weilerstrasse 33

D - 89143 Blaubeuren

Telefon: +49 (0) 7344 / 7023

Telefax: +49 (0) 7344 / 7025

Email: info@luz-blaubeuren.de